So heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, wie das Magazin "Spiegel" berichtet. Darin schreibt das Auswärtige Amt, dass das EU-Katastrophenschutzverfahren weder eigene Kapazitäten für solche Aktivitäten habe noch die Seenotrettungsaktivitäten einzelner Mitgliedstaaten finanzieren könne.
Der Fachbereich Europa des Bundestags bezweifelt in einer internen Stellungnahme, dass die Situation im Mittelmeer überhaupt eine "Katastrophe" im Sinne des EU-Rechts sei. Das "Ertrinken von Flüchtlingen im Mittelmeer" könne man allenfalls als "Krise" einstufen, so die Experten. Doch das EU-Programm zur politischen Reaktion auf Krisen sei nicht für eine Seenotrettungsmission geeignet. Insgesamt sei es "zweifelhaft", dass eine zivile EU-Rettungsmission "durchgeführt, ausgestattet oder finanziert werden könnte". (KNA / 21.2.20)