Die Betroffenen könnten sich dadurch gedrängt werden von solchen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Das sagte Caritasdirektor Frank Johannes Hensel am Dienstag in Köln. "Ein würdevolles Sterben ist möglich, wenn Sterbende nicht allein gelassen werden und sich ihren Schmerzen und Ängsten nicht ausgeliefert fühlen", erklärte Hensel und verwies auf Hospizarbeit und Palliativmedizin. Das deutsche Recht sieht Strafen bis zu drei Jahren vor, wenn Ärzte wiederholt bei der Selbsttötung helfen. Mit dem entsprechenden Paragrafen 217 befasst sich am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag wollte mit der 2015 verabschiedeten Regelung das Auftreten von Sterbehilfevereinen eindämmen. Ärzte argumentieren, der Paragraf 217 stelle nicht sicher, dass im Einzelfall geleistete Suizidbeihilfe straffrei bleibe. Auch sei unklar, ob die Neuregelung bislang straffreie Formen der Sterbehilfe und Palliativmedizin erfasse. Dies verhindere in der Konsequenz eine am Wohl der Patienten orientierte Behandlung. (KNA/25.2.2020)
Caritas im Erzbistum Köln gegen assistierten Suizid
"Schmerzen und Ängsten nicht ausgeliefert fühlen"
Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe spricht sich die Caritas im Erzbistum Köln gegen den assistierten Suizid aus. Wenn die organisierte Selbsttötung per Rechtsprechung geduldet werde, erhöhe sich der Druck,
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