Grundlage dafür bilde das Infektionsschutzgesetz, sagte der Direktor des Instituts für Kirchenrecht an der Universität Bonn im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Allerdings muss auch bei Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung dienen sollen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben."
Eine "religiöse 'Grundversorgung'" müsse gewährleistet sein, so der Jurist. Es gebe auch nach katholischem Verständnis Notstandssituationen, in denen die Pflicht entfalle, die Sonntagsmesse zu besuchen. Das gelte mutmaßlich im Grundsatz auch für die aktuelle Lage. Im Einzelnen werde man aber sehen müssen, wie weit solche Verbote reichen könnten, um mit der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit kompatibel zu sein, so Hillgruber. "Es wird deswegen nicht einfach sein, ein über mehrere Wochen dauerndes Verbot sämtlicher Gottesdienste zu begründen."
In Italien gilt derzeit erstmals in der Geschichte des Landes ein generelles Verbot von öffentlichen Gottesdiensten. Auch die Slowakei versucht mit diesem Schritt, gegen die Ausbreitung der Krankheit vorzugehen. In anderen europäischen Ländern sind Versammlungen ab einer bestimmten Teilnehmerzahl verboten.