Sofern es im Interesse eines höherwertigen Rechtsgutes von Verfassungsrang steht, so heißt es in einer E-Mail Winterkamps an Mitarbeiter der Diözese. Dieses Rechtsgut sei in der Corona-Krise die körperliche Unversehrtheit beziehungsweise der Schutz von Leib oder Leben.
Den Generalvikar erreichten nach eigenen Angaben Anfragen, ob die Behörden mit einem möglichen Verbot von öffentlichen Gottesdiensten die Religionsfreiheit einschränkten. Das Bistum Münster hatte aber ohnehin - wie viele andere Diözesen in Deutschland - von sich aus öffentliche Gottesdienste untersagt.
Das Bistum teilte zudem mit, dass die Kar- und Osterfeierlichkeiten in diesem Jahr wegen der Corona-Krise entfielen. Winterkamp verwies auf Gottesdienste, die ohne Kirchenvolk stattfinden und in Radio, Fernsehen und Internet übertragen werden. (kna/Stand 17.03.2020)