Münchner Anwalt klagt gegen Gottesdienst-Verbot wegen Corona

"Verletzt mich in meiner Religionsfreiheit"

Kurz vor Ostern verlangt ein Münchner Anwalt per Eilantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung für religiöse Zusammenkünfte inmitten der Corona-Krise. Er klage dabei nicht nur als katholischer Gläubige, sagte er.

Geschlossene Kirchentür / © Julia Steinbrecht (KNA)
Geschlossene Kirchentür / © Julia Steinbrecht ( KNA )

"Das absolute Verbot verletzt mich in meiner Religionsfreiheit. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen", sagte der Anwalt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. 

Auch für andere Gemeinschaften geklagt

Er klage nicht nur als Katholik, sondern auch für andere Christen und Glaubensgemeinschaften, die den gleichen Einschränkungen unterworfen seien. "Hintergrund ist natürlich auch das Osterfest sowie das Paschafest." 

Fragen und Antworten zu Gottesdiensten in der Corona-Krise

Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen ist Bestandteil von Leitlinien, auf die sich Bund und Länder am 16. März geeinigt hatten. Bereits an dem Wochenende zuvor hatte es in den meisten Bistümern und Landeskirchen keine Gottesdienste mehr gegeben. Begräbnisse und Trauerfeiern sind nur in einem sehr kleinen Kreis zugelassen.

Coronabedingt nur wenige Besucher im Kölner Dom / © Beatrice Tomasetti (DR)
Coronabedingt nur wenige Besucher im Kölner Dom / © Beatrice Tomasetti ( DR )
Quelle:
dpa