"Das absolute Verbot verletzt mich in meiner Religionsfreiheit. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen", sagte der Anwalt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.
Auch für andere Gemeinschaften geklagt
Er klage nicht nur als Katholik, sondern auch für andere Christen und Glaubensgemeinschaften, die den gleichen Einschränkungen unterworfen seien. "Hintergrund ist natürlich auch das Osterfest sowie das Paschafest."
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