Das sagte sie dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" am Donnerstag. Kinderrechte müssten dann bei der Vorbeugung und bei Ermittlungen stets berücksichtigt werden. Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vereinbart.
Lambrecht legte im November 2019 einen Gesetzentwurf dazu vor. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat nötig. Die Gespräche seien von der CDU/CSU gestoppt worden, sagte Lambrecht.
Ihr fehle dafür jedes Verständnis. Es gehe nicht darum, in das Kind-Eltern-Verhältnis einzugreifen, sagte die SPD-Politikerin. In der Regel seien Kinder am besten bei den Eltern aufgehoben. "Im Missbrauchsfall von Münster wäre es aber besser gewesen, das Kind aus der Familie zu holen.
Deshalb ist das Anhörungsrecht der Kinder so wichtig", sagte Lambrecht. Durch eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz schärfe sich das Bewusstsein dafür, bei allen staatlichen Entscheidungen das Kindeswohl besonders im Blick zu haben.