Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in NRW:
Kontaktbestimmungen
Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein.
Schulen und Kitas
Alle Kita-Kinder werden wieder betreut - allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, alle Grundschüler müssen wieder täglich in die Schule gehen.
Feste und Veranstaltungen
Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen nun wieder mehr als 100 Personen teilnehmen. Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste.
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen. Auch Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder.
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich. Sportarten mit Körperkontakt sind auch in geschlossenen Räumen für Gruppen mit bis zu zehn Personen wieder erlaubt - draußen für 30 Personen.
Demonstrationen
Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.
(dpa / Stand: 18.06.2020 12:09)