Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Stephan Ackermann, und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesrepublik, Johannes-Wilhelm Rörig, unterschrieben eine "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland".
Verbindliche Kriterien und Strukturen
Ende April 2020 hatte der Ständige Rat der DBK sich verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz unter Einbeziehung von Betroffenen verständigt.
"Diese gemeinsame Erklärung ist die entscheidende Grundlage für eine transparente Aufarbeitung und beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure", sagte Rörig laut Mitteilung.
Ackermann betonte: "Die Aufarbeitungsprozesse, die mit dem heute unterzeichneten Text angestoßen werden, gehören zu der institutionellen Verantwortung, die die Bischöfe und Diözesen für begangenes Unrecht übernehmen."