Prognosen zur Kirchensteuer 2020

 (DR)

Die Kirchensteuer ist eine Art Mitgliedsbeitrag der Kirchen, die von den Finanzämtern gegen eine Aufwandsentschädigung eingezogen wird. Sie ist an die Lohn- und Einkommensteuer gekoppelt und beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent).

Trotz der sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder stieg das Gesamtaufkommen der Kirchensteuer in den vergangenen fünf Jahren wegen der guten Konjunktur. Die evangelischen Landeskirchen erzielten im Jahr 2019 Einnahmen aus der Kirchensteuer in Höhe von insgesamt 5,9 Milliarden Euro. In der katholischen Kirche betrug das Kirchensteueraufkommen 2018 rund 6,7 Milliarden Euro. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor. Die Kirchen finanzieren damit unter anderem ihr Personal in Seelsorge und sozialen Einrichtungen sowie Zuschüsse an sozial-caritative Verbände und Einrichtungen.

Infolge der wirtschaftlichen Krise durch die Corona-Pandemie rechnet der Bund mit einem Rückgang der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer. Die Ergebnisse der 157. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen", die für das Bruttoinlandsprodukt von einem Rückgang in Höhe von 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ausgehen, bilden den Ausgangspunkt der Prognosen zur Entwicklung der Kirchensteuer.

Die deutliche Abschwächung der Konjunktur macht sich bereits durch die hohe Anzahl der Anträge auf Kurzarbeitergeld und durch eine geringere Anzahl von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bemerkbar. Kirchensteuer wird auf Kurzarbeitergeld nicht erhoben, auch Arbeitslose zahlen keine Kirchensteuer. (epd/18.07.2020)