"Geordnete-Rückkehr-Gesetz" für mehr Abschiebungen in Kraft

Durchsetzung der Ausreisepflicht

Die Verschärfungen zur Ausreise oder Abschiebung von abgelehnten Flüchtlingen sind in Kraft getreten. Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte in Berlin, einer Pflicht zur Ausreise müsse auch die tatsächliche Ausreise folgen.

Symbolbild Abschiebeflug / © Julian Stratenschulte (dpa)
Symbolbild Abschiebeflug / © Julian Stratenschulte ( dpa )

"Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz setzen wir dies konsequent um", erklärte Seehofer (CSU). Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht war Anfang Juni 2019 im Rahmen eines Pakets von Gesetzen zur Migration im Bundestag verabschiedet worden. 

Es gibt den Behörden und der Polizei mehr Möglichkeiten, Rückführungen und Abschiebungen durchzusetzen. 

18 Monate Aufenthalt in Ankerzentren 

Da diese häufig an fehlenden Papieren scheitern, müssen Asylbewerber künftig bei der Klärung ihrer Identität mitwirken. Tun sie das nicht, erhalten sie nur noch eine "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität", die mit Nachteilen verbunden ist wie einem Arbeitsverbot und Leistungskürzungen.

Die Unterbringung von Flüchtlingen in zentralen Aufnahmestellen, den sogenannten Ankerzentren, wird auf 18 Monate verlängert, und die Ausweisung von Straftätern erleichtert. Außerdem werden die Gründe für eine Abschiebehaft ausgeweitet. 

Weil es nach Ansicht der Koalition zu wenige Haftplätze gibt, dürfen Abschiebe-Gefangene in den kommenden drei Jahren auch in normalen Gefängnissen untergebracht werden. 

Ankerzentren

Nach dem "Masterplan Migration" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sollen die sogenannten Ankerzentren die Asylverfahren beschleunigen - und damit auch eine Abschiebung oder Rückführung derjenigen, die kein Bleiberecht haben.

Bayern setzt den Plan um. In allen sieben Regierungsbezirken werden dazu Transitzentren oder Erstaufnahmeeinrichtungen umgewandelt: in Donauwörth, Zirndorf, Regensburg, Deggendorf, Schweinfurt, Bamberg und Manching. Etwa 1000 bis 1500 Flüchtlinge sollen jeweils zentral untergebracht sein.

Schild mit der Aufschrift "Asyl" / © Uli Deck (dpa)
Schild mit der Aufschrift "Asyl" / © Uli Deck ( dpa )
Quelle:
epd