Sie richten sich demnach gegen jüdische oder als jüdisch vermutete Personen und/oder deren Eigentum, gegen Institutionen der jüdischen Gemeinschaft sowie religiöse Einrichtungen. Diese Definition ist rechtlich nicht bindend.
Antisemitismus wird demnach zum Beispiel häufig genutzt, um Juden dafür verantwortlich zu machen, "warum Dinge falsch laufen". Er schreibt Juden zudem negative Charaktereigenschaften und finstere Stereotype zu. Als weiteres Beispiel wird der Aufruf zum Töten oder Verletzen von Juden im Namen einer rassistischen Ideologie oder aus religiös motiviertem Extremismus heraus genannt.
Auch ist laut IHRA die Vorstellung einer "jüdischen Weltverschwörung" antisemitisch oder dass Juden als Kollektiv angeblich Medien, Wirtschaft und Politik kontrollieren. Andere Beispiele sind die Leugnung des Holocaust und das Zuschreiben kollektiver Verantwortung von Juden für die Politik des Staates Israel. (KNA)