Sie erläuterte die neue Coronaschutzverordnung für NRW in Düsseldorf. An weiterführenden und berufsbildenden Schulen dürfen Schulleiter ab dem 1. September lediglich ein "Maskengebot" aussprechen, das nicht verpflichtend ist. Zuvor hatten mehrere Schulen angekündigt, an der Maskenpflicht festhalten zu wollen oder Masken weiter zu empfehlen.
Landesweit gilt die Pflicht weiterhin in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände, bis die Schüler ihren festen Sitzplatz im Klassenzimmer eingenommen haben - und auch, wenn sie ihn verlassen. Es bleibe auch bei festen Gruppen, sagte Gebauer. Freiwillig könne jeder Schüler und Lehrer allerdings für sich entscheiden, die Maske vorsichtshalber im Unterricht weiter zu tragen.
(Quelle: dpa, 01.09.20)