Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und Verbandsrat

 (DR)

Im VDD sind seit 1968 die bundesweiten Aufgaben der katholischen Kirche gebündelt. Sein Etat speist sich weitgehend aus Zuweisungen der Bistümer aus Kirchensteuereinnahmen. Mit Wirkung zum 1. November 2019 erhielt der Verband eine neue Verfassung. Ziel der Reform war eine straffere Struktur. Der Verbandsrat soll die Zusammenarbeit zwischen dem VDD und den Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz stärken, strategische Themen im Aufgabenbereich des Verbandes vorberaten, die Geschäftsführung bei der operativen Leitung des Verbandes unterstützen und die Arbeit der Kommissionen des Verbandes koordinieren. Der Verbandsrat besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Vollversammlung des VDD, sechs weiteren Diözesanbischöfen, sechs Generalvikaren, drei Finanzdirektoren sowie zwei Personen auf Vorschlag des ZdK. Der Geschäftsführer des VDD und der Leiter der Geschäftsstelle gehören dem Gremium mit beratender Stimme an. (kna)