Das Beherbergungsverbot richtet sich nicht ausschließlich nach der Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, es handelt sich vielmehr um Einzelfallentscheidungen auf Grundlage auch anderer Aspekte. Die "Risikogebiete" sollen laut dem bayrischen Gesundheitsministerium regelmäßig aktualisiert werden - in welchen Abständen, ist noch offen. (dpa/07.10.2020)
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