Rechtsextremist Liebich zu Bewährungsstrafe verurteilt

 (DR)

Das Amtsgericht Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung gefordert hatte. Sie warf dem 49-Jährigen Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung und Beschimpfung politisch aktiver Menschen vor, darunter auch die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) und der ehemalige SPD-Vorsitzende Martin Schulz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Bekannt ist er unter anderem wegen regelmäßigen Demonstrationen in Halle, auf denen er lautstark seine Ideologie zu verbreiten versucht.

(14.09.2020/dpa)