Eine Basis für Vertrauen und Glaubwürdigkeit, das beschloss der Diözesanrat bei seiner Vollversammlung am Donnerstagabend. In einem weiteren Beschluss forderte das Gremium ehemalige und aktive Mitglieder der Bistumsleitung auf, unabhängig von juristischen Gutachten Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen zu benennen.
Die 10 Vertreter des Diözesanrates im obersten Beratungsgremium des Erzbischofs, dem Diözesanpastoralrat, lassen ihre Mitarbeit an der Neuausrichtung der Erzdiözese ruhen, wie es hieß. Für diese Beratungen sei derzeit "keine hinreichende Akzeptanz vorhanden".
Konkret geht es hier um den Plan, aus den heute 180 Seelsorgebereichen der Erzdiözese mit ihren insgesamt rund 500 meist kleineren Pfarreien etwa 50 bis 60 Großpfarreien zu formen. An der Kirchenbasis stößt dies auf Kritik, weshalb über Alternativen nachgedacht wird. Weiter verlangt der Diözesanrat die Veröffentlichung des vom Erzbistum unter Verschluss gehaltenen Gutachtens der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) über Fehlverhalten von Führungskräften beim Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt.
"Volle Transparenz und Offenlegung aller Sachverhalte ist die Mindestanforderung an Aufklärung und Aufarbeitung", heißt es in dem Beschluss. (kna 29.1.21)