Zur Online-Konferenz am Donnerstag veröffentlichte das Präsidium des Synodalen Weges eine Erklärung mit dem Titel "Transparenz und Verantwortung". Darin übt das Gremium, dem der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, und ZdK-Präsident Thomas Sternberg angehören, Kritik an der Aufarbeitung von Missbrauch im Erzbistum Köln. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) dokumentiert Auszüge der Erklärung:
(...) Die Vorgänge im Erzbistum Köln um die Bestellung, Nichtveröffentlichung und Neuvergabe von Gutachten haben dazu geführt, dass Viele am Willen kirchlicher Autoritäten zu vorbehaltloser Aufklärung zweifeln. Unabhängig von der Frage des guten Willens der Beteiligten, unabhängig von Absichten, Motiven und der Einschätzung einzelner Sachverhalte: Es sind erhebliche Irritationen entstanden und es ist ein Verlust an Vertrauen eingetreten, der nur schwer wieder behoben werden kann. Nicht wenige verlassen nicht zuletzt deshalb die Kirche. Wir möchten klarstellen:
1. Rechtsverstöße, pflichtwidriges Verhalten und Verfahrensfehler müssen überall rechtskonform und ohne Ansehen der Person geahndet werden, so wie es auch die "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" vorsieht.
2. Alle, die in Diözesen, in Orden und kirchlichen Organisationen Leitungsverantwortung tragen, stehen in der Pflicht zu einer umfassenden juristischen, historischen, ethischen und theologischen Aufarbeitung - entsprechend der "Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland" des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuel-len Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Deutschen Bischofskonferenz vom Juni 2020. Die Aufarbeitung muss den berechtigten Erwartungen der Betroffenen genügen. Die Unabhängigkeit der Aufarbeitung muss gewährleistet sein. Strukturen der Vertuschung müssen aufgedeckt und beseitigt, die Namen der Verantwortlichen genannt, die Ergebnisse der Untersuchungen öffentlich gemacht werden. An vielen Orten ist dieser Prozess bereits eingeleitet worden. Er muss aber Standard in der ganzen Kirche werden. Auch diejenigen, die keine kirchliche Leitungsposition bekleiden, müssen sich selbstkritisch fragen, inwiefern ihr Tun, ihr Unterlassen und ihr Schweigen Missbrauch und Vertuschung begünstigt haben.
3. Alle, die in der Kirche Leitung ausüben, müssen die Konsequenzen tragen und sie gegebenenfalls auch selbst ziehen, wenn sie im Umgang mit Missbrauch Recht gebrochen, Pflichten verletzt oder gravierende Fehlentscheidungen getroffen haben. Dabei kann auch ein Rücktritt kein Tabu sein. Eine juristische Beurteilung ist unabdingbar, aber nicht hinreichend. Es muss selbstverständlich sein, dass sich die Verantwortlichen an den rechtlichen, kirchenrechtlichen, moralischen und geistlichen Ansprüchen messen lassen, die mit ihren Ämtern verbunden sind.
4. Alle Bischöfe müssen verbindliche Verfahren etablieren, um vor dem Kirchenvolk öffentlich Rechenschaft ablegen zu können. Denn sie tragen Verantwortung nicht nur gegenüber dem Papst und dem Kollegium der Bischöfe, sondern auch gegenüber den Gläubigen in ihrer Diözese und darüber hinaus für die Kirche in unserem Land und weltweit. Ein Bischof braucht, um sein Amt ausüben zu können, das Vertrauen der Gläubigen seiner Diözese. (...) (KNA / 04.02.2021)