So heißt es in einem Brief von Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum an das Arbeitsministerium. Leider müsse er zur Kenntnis nehmen, dass das Arbeitsministerium die Ressortabstimmung mit einem Text eingeleitet habe, "nicht mit mir konsentiert worden ist", so Nußbaum. Der Brief lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuerst hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.
Weiter schreibt der Wirtschaftsstaatssekretär, er wundere sich, dass das Arbeitsministerium offensichtlich noch vor Abschluss der Ressortabstimmung Verbände und Länder befassen wolle. Er widerspreche diesem Vorgehen ausdrücklich, so Nußbaum.
Nach langem Ringen hatten sich in der vergangenen Woche Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf ein Gesetz geeinigt, das größere deutsche Unternehmen von 2023 weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten verpflichten soll.
Nußbaum verlangte in dem Brief nun Nachbesserungen, in welchen Fällen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGO) Opfer von Menschenrechtsverletzungen vor deutschen Gerichten vertreten können. Laut Referentenentwurf soll dies bei einer Verletzung von "überragend wichtigen Rechtspositionen" möglich sein. Das Wirtschaftsministerium will dies laut Schreiben des Staatssekretärs auf Gefahren für Leib und Leben eingegrenzt sehen. Außerdem verlangt Nußbaum mehr Mitsprache bei der Frage, was Unternehmen tun müssen, wenn sie über Menschenrechtsverletzungen bei mittelbaren Zulieferern informiert werden.
(17.02.2021/dpa)