Lockdown wird aufgeweicht

Impfen und Testen sollen Sicherheit geben

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben.

Symbolbild Arzt mit einem Corona-Impfstoff / © Treecha (shutterstock)
Symbolbild Arzt mit einem Corona-Impfstoff / © Treecha ( shutterstock )

Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Ministerpräsidenten am Mittwoch in mehr als neunstündigen Verhandlungen beschlossen. Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen in einer Region einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen, werden dort automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.

Die Kanzlerin machte deutlich, dass die Impfkampagne beschleunigt werden solle. "Wir glauben, dass wir hier noch Steigerungspotenzial haben", sagte sie. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden. Kostenlose Schnelltests - mindestens einer pro Woche für jeden Bürger - sollen von nächster Woche an kommen. Der Bund will die Kosten übernehmen. Bund und Länder erwarten zudem, dass auch Unternehmen als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen.

Schon vom kommenden Montag an sollen nach den Beschlüssen die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.

Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen. In einzelnen Ländern sind diese bereits offen, jetzt soll das bundesweit zulässig sein. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.

Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es schon in Regionen geben, in denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen. Erlaubt sein soll dann auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.

(Quelle: dpa, 04.03.2021)