domradio.de übertrug das Kapitelsamt aus dem Kölner Dom. Domdechant Robert Kleine führte Prälat Gerd Bachner offiziell in sein Amt ein. Dessen erste Amtshandlung wiederum war es, Generalvikar Dominik Meiering als neuen Domkapitular einzuführen.
Dompropst Gerd Bachner hielt während des Gottesdienstes auch die Predigt. Er betonte, die Wahl bedeute für ihn Freude, Dank und Zuversicht. Diese drei Worte bestimmten unser christliches Dasein und könnten geistlicher Impuls sein. Bachner würdigte außerdem den Dom als "Herz unseres Erzbistums" und als "Herz unserer Stadt". Der lebensstiftende Gott sei die Seele des Doms, betonte der neue Dompropst. Die beiden Türme mahnten, auf den Menschen zu schauen und den Himmel dabei nicht zu vergessen. Bachner bekundete die Hoffnung, dass die pro Tag im Schnitt rund 20.000 Menschen, die als Touristen und Beter den Dom besuchen, bei ihrer Visite von Gott berührt werden.
Prälat Bachner (69) war am 3. März vom Domkapitel zum neuen Dompropst gewählt worden. Seit 2001 war er Hauptabteilungsleiter der Hauptabteilung Schule/ Hochschule im Kölner Generalvikariat und seit 2005 stellvertretender Generalvikar. Geboren wurde er am 23. April 1945 in Burgstädt (Sachsen). Nach seiner Priesterweihe am 14. Juni 1972 wurde er Kaplan in St. Theodor in Köln-Vingst. In der Folge war er Repetent im Erzbischöflichen Theologenkonvikt Bonn, Hochschulpfarrer an der Katholischen Hochschulgemeinde Wuppertal und Direktor des Theologenkonviktes Bonn sowie im Anschluss Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars. Seit 2005 gehört Bachner als residierender Domkapitular dem Metropolitankapitel an.
Zum 1. März 2015 hatte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki den Amtsverzicht von Dompropst Dr. h.c. Norbert Feldhoff anlässlich der Vollendung seines 75. Lebensjahres angenommen.
Dr. Dominik Meiering wurde am 31. Januar 1970 in Rhede bei Borken (Westfalen) geboren. Nach dem Abitur 1989 und anschließendem Grundwehrdienst studierte er von 1990 bis 1996 Katholische Theologie und Kunstgeschichte in Bonn und Fribourg/Schweiz. 1998 wurde er zum Priester geweiht und war anschließend als Kaplan in Düsseldorf, Neuss und zuletzt bis 2006 in Köln tätig. Im gleichen Jahr wurde er mit dem Titel Pfarrer zum Stadtjugendseelsorger in Köln ernannt und zugleich Präses des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Domstadt. Meiering wurde 2006 an der Universität Bonn im Fach Kunstgeschichte zum Dr. phil. promoviert und hat unter anderem einen Lehrauftrag für Theologische Grundlagen/Liturgik im Fach Katholische Kirchenmusik an der Hochschule für Musik und Tanz in Köln sowie einen Lehrauftrag für Homiletik am Erzbischöflichen Priesterseminar und am Diakoneninstitut. Seit dem 22. Februar dieses Jahres ist er Generalvikar des Erzbischofs von Köln.
Dem Domkapitel obliegt die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, der Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens sowie die Wahl eines neuen Erzbischofs bei Vakanz des Bischofsstuhls. Dem Gremium gehören der Dompropst, der Domdechant, zehn residierende und vier nichtresidierende Domkapitulare an.
Das Kölner Domkapitel hat zwei Wurzeln: Den an der Domkirche tätigen Klerus, der bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ein gemeinsames Leben nach Chorherrenregel führte, und das „Prioren-Kollegium“, das aus den Äbten und Prälaten in Köln ansässiger Klöster und Stifte bestand. Auf Grund kirchenrechtlicher Bestimmungen setzte sich ab 1200 das Domkapitel als neben dem Erzbischof selbstständige, zu dessen Wahl berechtigte Körperschaft durch.
Seit 1825 besteht das Metropolitankapitel aus zwölf residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen. Zu den residierenden Domkapitularen zählen Dompropst und Domdechant, die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum bzw. Professoren der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens. Zudem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr. Bei der Wahl eines Erzbischofs ist das sechzehnköpfige Wahlgremium gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet. (pek)