Vizeoffizial Msgr. Dr. Thomas Weitz und der derzeitige Düsseldorfer Stadtdechant Msgr. Rolf Steinhäuser wurden an diesem Sonntag als neue Mitglieder des Metropolitankapitels eingeführt. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hatte die neuen Domkapitulare im April ernannt. Dem Domkapitel obliegt die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, der Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens sowie die Wahl eines neuen Erzbischofs bei Vakanz des Bischofsstuhls. Dem Gremium gehören der Dompropst, der Domdechant, zehn residierende und vier nichtresidierende Domkapitulare an.
Dr. Thomas Weitz wurde 1961 in Wissen im Kreis Altenkirchen geboren. Er studierte bis 1986 Theologie in Bonn und wurde 1988 zum Priester geweiht. Im Anschluss war er bis 1992 Kaplan in Mettmann und Metzkausen. 1994 erwarb er an der Universität Gregoriana in Rom das Lizentiat im Kanonischen Recht und promovierte dort auch zum Doktor des kirchlichen Rechts. Als Subisidar mit dem Titel Pfarrer war er von 1997 bis 2011 in Wesseling, seit 2011 an St. Aposteln in Köln tätig. Seit 2002 ist er Vizeoffizial des Erzbistums Köln. Weitz ist Lehrbeauftragter für Kirchenrecht am Studienhaus St. Lambert in Lantershofen und Gastprofessor an der Kirchenrechtlichen Fakultät der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.
Rolf Steinhäuser wurde 1952 geboren und empfing 1977 die Priesterweihe. Von 1984 bis 1989 hatte er unter anderem das Amt des Bonner Stadtjugendseelsorgers inne. 1990 wurde er Diözesan-Jugendseelsorger und Leiter der Abteilung Jugendseelsorge im Erzbischöflichen Generalvikariat sowie Rektor von Haus Altenberg. Im Dezember 1996 wurde er zum Pfarrer an St. Lambertus in Düsseldorf ernannt und gleichzeitig stellvertretender Stadtdechant. Im August 1997 übernahm Steinhäuser das Amt des Stadtdechanten von Düsseldorf. 1998 verlieh ihm Papst Johannes Paul II. den Titel Monsignore. Seit 2006 gehört Steinhäuser als nichtresidierender Domkapitular dem Domkapitel an.
Msgr. Steinhäuser ist Hauptzelebrant des Kapitelsamtes, die Predigt wird Msgr. Weitz.
Lange Tradition
Das Kölner Domkapitel hat zwei Wurzeln: Den an der Domkirche tätigen Klerus, der bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ein gemeinsames Leben nach Chorherrenregel führte, und das „Prioren-Kollegium", das aus den Äbten und Prälaten in Köln ansässiger Klöster und Stifte bestand. Auf Grund kirchenrechtlicher Bestimmungen setzte sich ab 1200 das Domkapitel als neben dem Erzbischof selbstständige, zu dessen Wahl berechtigte Körperschaft durch.
Seit 1825 besteht das Metropolitankapitel aus zwölf residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen. Zu den residierenden Domkapitularen zählen Dompropst und Domdechant, die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum bzw. Professoren der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens. Zudem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr. Bei der Wahl eines Erzbischofs ist das sechzehnköpfige Wahlgremium gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet. (pek)