Die musikalische Gestaltung lag beim Kölner Domchor unter der Leitung von Domkapellmeister Eberhard Metternich. An der Orgel war Martin Meyer. Einmal im Monat nehmen die Mitglieder des Metropolitankapitels an der Hohen Domkirche an der Chorvesper teil.
Seit 1825 besteht das neue Metropolitankapitel aus Dompropst, Domdechant, 10 residierenden und 4 nichtresidierenden Domkapitularen. Die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum bzw. Professoren der Bonner Katholisch Theologischen Fakultät, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens, Außerdem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr.
Bei der Wahl eines Erzbischofs gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 ist das sechzehnköpfige Wahlgremium an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet.