Apostolische Visitatoren sind vom Papst beauftragte, mit besonderen Rechten ausgestattete Prüfer. Sie untersuchen bei innerkirchlichen Konflikten, Finanzskandalen oder vermuteten Rechtsbrüchen in einem Bistum oder in einer Ordensgemeinschaft den Sachstand und bewerten ihn. Die von ihnen Befragten sind laut Kirchenrecht verpflichtet, "vertrauensvoll mit dem Visitator zusammenarbeiten, indem sie auf rechtmäßiges Befragen wahrheitsgemäß" antworten.
Visitatoren sind allein dem Papst verantwortlich; ihre Berichte können neben der Feststellung möglicher Missstände auch Handlungsempfehlungen für deren Beseitigung enthalten. Anders als bei der Entsendung eines Päpstlichen Delegaten oder eines Administrators bedeutet die Visitation keine vorübergehende Entmachtung des visitierten Bischofs oder Ordensoberen.
Visitationen sind ergebnisoffen. Je nach festgestelltem Sachstand kann der Papst nach der Visitation durch Ernennung eines Administrators den Übergang der Leitung eines Bistums oder eines Klosters in andere Hände vorbereiten. (KNA, 28.05.2021)