Kurie

Zwei Geistliche vor den Absperrungen am Petersplatz / © Evandro Inetti (dpa)
Zwei Geistliche vor den Absperrungen am Petersplatz / © Evandro Inetti ( dpa )

Römische Kurie nennt man die Gesamtheit der kirchlichen Behörden, durch die der Papst die Kirche leitet. Sie trägt ihren Namen nach der ältesten Einteilungsform der römischen Bürgerschaft, die "Kurie" (lateinisch curia). Zur Römischen Kurie gehören das vatikanische Staatssekretariat, die Kongregationen, die Gerichtshöfe, päpstlichen Räte und Kommissionen.

Das vatikanische Staatssekretariat, geleitet vom Kardinalstaatssekretär, nimmt eine Vorrangstellung vor den übrigen Kurienbehörden ein. Bei ihm laufen alle Fäden der römischen Zentralverwaltung zusammen. Die Kurienkongregationen sind oberste Verwaltungsorgane mit je eigenem Aufgabenkreis. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich für gewöhnlich auf die Gesamtkirche.

Die drei Gerichtshöfe - Apostolische Signatur (oberster Gerichtshof und höchstes Verwaltungsgericht), Rota Romana (unter anderem als letzte Instanz für die meisten Fälle von Eheannullierung) und Apostolische Pönitentiarie (für Bußfragen) - sind Einrichtungen, durch die der Papst sein Amt als oberster Richter der Kirche ausübt. (KNA)