Der Essener Diözesangeistliche hatte bereits in seinem Heimatbistum Kinder missbraucht. Er war 1980 vom Münchner Erzbistum in der Zeit von Joseph Ratzinger (später Papst Benedikt XVI.) als Erzbischof aufgenommen worden, unter der Auflage, eine Therapie zu machen.
Erst 2010 wurde H. vom Amt suspendiert. Eine vollständige Entlassung aus dem Klerikerstand wäre nach dem Kirchenrecht die Höchststrafe, die gegen ihn verhängt werden könnte.
Nach Missbrauchstaten in Essen wurde der Geistliche im Münchner Erzbistum in mehreren Gemeinden als Seelsorger eingesetzt. Dafür übernahm 2010 der ursprünglich dafür zuständige Generalvikar Gerhard Gruber die alleinige Verantwortung. H. war zunächst in München, später in Grafing tätig, wo er rückfällig wurde. Dafür wurde er dann 1986 verurteilt, aber noch während der Bewährungsfrist schickte man ihn als Pfarrseelsorger nach Garching an der Alz.
In der Nachbargemeinde Engelsberg lebte von 1993 bis 2000 der frühere Münchner Weihbischof von Soden-Fraunhofen, der ihn überwachen sollte. 2008 versetzte ihn der neu nach München gekommene Erzbischof Reinhard Marx in die Tourismusseelsorge nach Bad Tölz mit dem Verbot, Kontakt mit Kindern und Jugendlichen zu haben. Doch daran hielt er sich nicht.
Die Staatsanwaltschaft München II, die bereits früher gegen H. ermittelte, prüft derzeit, ob es weitere Taten gibt und ob Ermittlungen aufzunehmen sind. Das Bistum Essen rechnet derweil mit weiteren Opfern. Namentlich seien bisher acht Betroffene bekannt, die der damalige Kaplan zwischen 1973 und Ende 1979 missbraucht habe. Das Bistum vermutet aber noch weitere fünf Opfer. (KNA/19.02.2020)