Bundesrat lehnt Streichung von Werbeverbot für Abtreibungen ab

Paragraf 219a bleibt

Der Bundesrat hat eine Streichung des Paragrafen 219a abgelehnt. Einen entsprechenden Entschließungsantrag, der eine Abschaffung vorsah, lehnte die Mehrheit der Bundesländer in der Bundesratssitzung am Freitag ab.

Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz (KNA)
Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen hatten auf eine Abschaffung des Paragrafen gedrängt. Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird.

Reform vor zwei Jahren beschlossen

Union und SPD hatten zu Beginn der Legislaturperiode monatelang über eine Reform des Paragrafen 219a, dem Werbeverbot für Abtreibungen, gestritten und sich schließlich zu einem Kompromiss durchgerungen. Vor zwei Jahren beschloss der Bundestag die Reform. Danach dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Auch der Hinweis auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise der Ärztekammer soll erlaubt sein.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte zuvor die Initiative der fünf Bundesländer verteidigt. Der 2019 erzielte Kompromiss sei "inakzeptabel". Ärzte würden damit weiterhin "kriminalisiert". Ein Schwangerschaftsabbruch sei unter bestimmten Voraussetzungen ebenso erlaubt wie eine Herz-OP. Das Gesetz könne nicht mehr reformiert werden und müsse abgeschafft werden.


Quelle:
KNA
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