Dies sieht ein Dekret aus Rom vor, das am Dienstag, 12. Oktober 2021, in Köln offiziell veröffentlicht wird. Weihbischof Steinhäuser werden mit der Ernennung alle Rechte und Pflichten zur Leitung des Erzbistums übertragen.
Der Apostolische Administrator hat aus Rom zwei vorrangige Aufgaben erhalten: die ordnungsgemäße Verwaltung des Erzbistums sicherzustellen und zweitens dafür Sorge zu tragen, dass sich die ganze Erzdiözese auf einen inneren Weg der Umkehr, der Versöhnung und Erneuerung begibt.
"Genau hier soll ich den Anfang eines Weges setzen, den der Erzbischof nach seiner Rückkehr gemeinsam mit dem Erzbistum fortsetzen soll", schreibt Steinhäuser in einem Grußwort zum Beginn seines Dienstes als Administrator.
Amt des Generalvikars ruht im genannten Zeitraum
Dieses zweite Ziel sei dem Papst besonders wichtig, betont Steinhäuser: "Wer die Situation im Erzbistum Köln in den vergangenen Monaten miterlebt und miterlitten hat, der spürt: hier liegt die eigentliche Herausforderung, vielleicht sogar die Überforderung aller Beteiligten." Umso mehr bitte er die Gläubigen darum, einander zuzuhören, aufeinander zuzugehen und miteinander in Austausch zu kommen.
Das Amt des Generalvikars ruht im genannten Zeitraum. Generalvikar Dr. Markus Hofmann wird von Weihbischof Steinhäuser zum "Delegaten des Apostolischen Administrators" ernannt. Seine Rechte und Pflichten entsprechen denen des Generalvikars.
Das Amt des Offizials, das seit dem 1. Oktober durch Dr. Peter Fabritz neu besetzt ist, bleibt in dieser Zeit bestehen. Weihbischof Ansgar Puff behält die ihm übertragenen Aufgaben als Bischofsvikar. Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp wird bis zum 31. Juli 2022 in Afrika seelsorglich wirken.