Kirchenrechtler halten ein Kommunionsverbot für den Präsidenten für unwahrscheinlich. Laut dem Magazin "National Catholic Reporter" (Montag Ortszeit) stützen sie sich auf das Dokument "Apostolos Suos" Papst Johannes Pauls II. von 1998. Dieses verlange, dass alle lehrmäßigen Erklärungen einer Bischofskonferenz entweder einstimmig oder mit Zweidrittelmehrheit der Bischöfe sowie der Zustimmung des Vatikan erfolgen müssen.
Das hält der Kirchenrechtler Charles Reid von der University of St. Thomas in Saint Paul, Minnesota, laut dem Bericht für unwahrscheinlich. Die Bischofskonferenz dürfe "die Eigenständigkeit der einzelnen Bischöfe nicht einschränken", so Reid. Daran habe der Vatikan die Bischöfe "in angemessener Form" erinnert. "Wenn ich spekulieren müsste, würde ich sagen, dass das eine Chance zur Selbstdarstellung von einigen Mitgliedern der Bischofskonferenz war", so der Kirchenrechtler.
Dieser Einschätzung schließt sich auch der emeritierte Dekan der Duquesne University School of Law in Pittsburgh, Nicholas Cafardi, an. Nach Apostolos Suos sei die Angelegenheit "wirklich abgeschlossen".