Es handelt sich um Hilfe für diejenigen, die aus den Katastrophengebieten (Hochwassergebieten Juli 2021) kommen und teilweise Hab und Gut verloren haben.
Folgende Bereiche werden gefördert - solange die Spendengelder aufgebraucht sind:
Es werden Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren gefördert.
Die Förderung gilt nur für Kinder und Jugendliche aus Städten, die im Arbeitsgebiet der KJA Köln liegen (u.a. Erftstadt).
Eine Förderung kann nur für Maßnahmen/Sachleistungen der schulischen und außerschulischen Bildung (Kita, Schule, Ausbildung), der Teilhabe/Chancengleichheit (Teilnahme an Freizeitaktivitäten) oder der Trauma- und Bewältigungstherapie bewilligt werden. Weitere Gebiete (z.B. Anschaffung von Kleidung, Reisen etc.) sind nicht möglich.
Der KJHF fördert mit neuen Sachspenden vor Geldspenden.
Das Sonderprogramm ist langfristig angelegt und versteht sich zudem subsidiär (nachrangig).
Die Förderung pro Kind/Jugendlichen beträgt maximal 1.500 Euro. In begründeten Ausnahmefällen kann der Betrag abweichen.
Das Förderprogramm läuft aus, wenn die Spendengelder aufgebraucht sind. Einen (Rechts-) Anspruch auf Förderung gibt es nicht.
(www.kja-koeln.de)