Schweizergardisten schmeißen Dienst hin

"Green-Pass"-Pflicht

Drei Schweizergardisten haben offenbar aus Protest gegen die "Green Pass"-Pflicht im Vatikan ihren Job quittiert.

Schweizergardisten / © Stefano dal Pozzolo/Romano Siciliani (KNA)
Schweizergardisten / © Stefano dal Pozzolo/Romano Siciliani ( KNA )

Wie die italienische Zeitung "Il Messaggero" berichtete, hätten von sechs gegen Covid-19 ungeimpften Schweizergardisten drei ihren Dienst als Papst-Leibwächter aufgegeben und seien in die Schweiz zurückgekehrt. Die weiteren drei sind bis zum Abschluss des Impfzyklus nicht im Dienst, wie Garde-Sprecher Urs Breitenmoser der Zeitung bestätigte.

Seit dem 1. Oktober gilt im Vatikan und allen exterritorialen Einrichtungen für Mitarbeiter und Besucher die Pflicht, einmal gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder frisch getestet zu sein. Das entspricht in etwa der sogenannten 3G-Regel in Deutschland. Für die Schweizergarde sei jedoch, so die Zeitung, ein Test nicht ausreichend, da der Kontakt zum Papst und dessen Gäste zu eng sei. "Es ist eine Maßnahme, die sich an die anderer Armeekorps der Welt anpasst", sagte demnach Breitenmoser.

Vergangene Wochen hatte der Vatikan seine Regeln zudem noch verschärft. Demnach darf, wer ab dem 1. Oktober keinen italienischen "Green Pass" vorweisen kann, nicht zur Arbeit kommen, gilt als unentschuldigt abwesend und bekommt entsprechend kein Arbeitsentgelt. Sozialversicherungsbeiträge und ähnliche Leistungen werden indes weiter gezahlt.

Über mögliche Ausnahmen von der Verpflichtung werde im Einzelfall entschieden. Zu Alternativlösungen wie Homeoffice wurden keine Angaben gemacht. Nach Angaben des Governatorats werden vatikanische Bescheinigungen, das EU-weit geltende Zertifikat sowie solche anderer Staaten akzeptiert, die den Vorgaben entsprechen.

Von der "Green Pass"-Regelung ausgenommen sind Gottesdienstteilnehmer, allerdings nur für die Dauer der jeweiligen Feier. Damit folgt der Vatikan der Entscheidung der italienischen Bischöfe, wonach bei Gottesdiensten und Wallfahrten weiterhin kein Anti-Covid-Nachweis nötig ist. 

Quelle:
KNA