Die Fünfte Pflegekommission müsse jetzt zeitnah die Mindestbedingungen für attraktive Arbeitsbedingungen in der Pflege weiterentwickeln, sagte der Sprecher der Dienstgeberseite der Caritas, Norbert Altmann, in Freiburg.
Aufgabe der Pflegekommission ist es, Empfehlungen zur Festlegung zwingender Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, wie beispielsweise Mindestentgelte, abzugeben. Diese Empfehlungen kann das Bundesarbeitsministerium dann für alle Pflegebetriebe im Rahmen einer Rechtsverordnung verbindlich vorgeben.
Fünfte Pflegekommission arbeitet als ständiges Gremium
Anders als die bisherigen vier Pflegekommissionen wird die Fünfte Pflegekommission als ständiges Gremium arbeiten. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Kommission gehören acht Mitglieder an. Das Bundesarbeitsministerium ernennt dazu jeweils zwei Mitglieder von Gewerkschaften und Arbeitgebern der Pflegebranche sowie von Arbeitnehmern und Arbeitgebern von kirchlichen Anbietern, die einem kircheneigenen Tarifrecht unterliegen.
In der Pflegebranche gibt es bisher keinen einheitlichen Tarifvertrag. Durch das Nebeneinander von privaten, kirchlichen und kommunalen Anbietern bestehen ganz unterschiedliche Tarifsysteme.
Enormer Zeitdruck
Altmann sagte, es gebe einen enormen Zeitdruck, um die Situation in der Pflege weiter zu verbessern. Durch die bisherigen vier Pflegekommissionen seien die Mindestentgelte für Pflegehelfer und -helferinnen seit 2010 kontinuierlich und im Vergleich zu den sonstigen Tarifentgelten überproportional gestiegen.
Seit dem 1. September 2021 gilt für Pflegehelfer in Deutschland ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12 Euro pro Stunde und erstmals ein Mindestlohn in Höhe von 15 Euro pro Stunde auch für Fachkräfte im Bereich der Altenpflege. Aus Sicht der Caritas-Arbeitgeber wirkt sich die Anhebung der Mindestlöhne auch auf die sonstigen Pflegelöhne aus.
"Nein" zu einem flächendeckenden Tarifvertrag
Im Frühjahr hatte die Caritas-Tarifkommission Nein zu einem flächendeckenden Tarifvertrag gesagt und damit verhindert, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Tarifvertrag Altenpflege als allgemeinverbindlich erklärte konnte.
Altmann betonte, die Fünfte Pflegekommission müsse nun neben der Fortschreibung der Mindestlöhne zwingend auch die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Blick nehmen.