"Und jetzt ist man zu einer Vereinbarung gekommen, die sich auch sehen lassen kann.", sagte Bischof Ackermann der Deutschen Presse-Agentur. Es werde jetzt "darauf ankommen, ob es den Politikerinnen und Politikern gelingt, das, was da jetzt angefangen ist, auch gemeinsam real umzusetzen".
Kritik an Abschaffung des Paragrafen 219a
Die von der rot-gelb-grünen Koalition geplante Abschaffung des Paragrafen 219a über das Verbot der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft kritisierte der Bischof. "Das Thema Lebensschutz wird sicherlich ein Thema. Da haben wir eine klare Position", sagte er. "Da sind wir anderer Meinung, weil das nicht eine Dienstleistung unter anderen ist und es eine seriöse Beratung in der Entscheidungssituation braucht."
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will bereits im Januar einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches vorlegen. Dieser Paragraf verbietet es, "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" für einen Schwangerschaftsabbruch zu werben.
Positives Potenzial für Gesellschaft
Es gebe aber andere Themen, "da sind wir nahe dran": Beispielsweise Klimaschutz und Flüchtlinge. "Eine weniger restriktive Flüchtlingspolitik, da würde ich sagen, das ist kirchennäher."
Er sei überzeugt, dass alle Regierungsmitglieder, "wenn sie dann in der Verantwortung stehen", auch spürten, "was Kirche an positivem Potenzial einbringt in die Gesellschaft". Er sehe in der Ampelkoalition Menschen, mit denen eine sachliche Auseinandersetzung möglich sei: "Auch wenn die vielleicht kein "katholisches Feeling" haben - aber dann zählt umso mehr die Kraft der Argumente."