Die Angeklagten hätten "das Recht, die Reaktion der Gesellschaft durch ihre Vertreter der Justiz zu erfahren", sagte Lebrun laut der Zeitung "La Croix" (online) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz am Ort der Tat, in Saint-Etienne-du-Rouvray in der Normandie.
Der Erzbischof von Rouen ist Zivilpartei des Prozesses, ebenso wie Mitglieder der Familie von Jacques Hamel und Guy Coponet, einem Gemeindemitglied, das während des Angriffs schwer verletzt wurde. Das Verfahren gegen vier Angeklagte wird am 14. Februar vor dem Schwurgericht in Paris eröffnet.
Attentäter nach Tat von Polizei erschossen
"Wir bereiten uns darauf vor, diese schmerzhaften Ereignisse noch einmal zu erleben", sagte Lebrun. Er wolle diesen Prozess wirklich; "aber ich gehe nur ungern dorthin". Drei der Angeklagten wird "kriminelle terroristische Vereinigung" und einem vierten - Rachid Kassim, der für tot gehalten wird - Beihilfe vorgeworfen. Die beiden jungen Attentäter wurden nach ihrer Tat durch die eintreffende Polizei erschossen.
Die beiden waren am Morgen des 26. Juli 2016 in die Pfarrkirche des normannischen Arbeiterortes Saint-Etienne-du-Rouvray gegangen und hatten den 85-jährigen Priester Hamel während der Messe erstochen. Der improvisierte Mord geschah zwei Wochen nach dem Terroranschlag von Nizza, bei dem 86 Menschen starben, und sorgte international für Aufsehen.
Gemeindemitglied musste Mord filmen
Ein damals 86-jähriges Gemeindemitglied wurde gezwungen, den Mord mit einem Mobiltelefon zu filmen, bevor auch er niedergestochen wurde. Er überlebte schwer verletzt. Die Attentäter erklärten sich als Mitglieder der islamistischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS).
Seit März 2019 ist der kirchliche Seligsprechungsprozess für Hamel auf Bistumsebene abgeschlossen; 69 Zeugen und Zeitgenossen wurden dafür befragt. In Rom erstellt in einer zweiten Stufe die Heiligsprechungsbehörde einen Bericht für den Papst, bei dem die Letztentscheidung über die Seligsprechung liegt. Für "Märtyrer", die aus "Hass auf den Glauben" ermordet wurden, entfällt der Nachweis eines Heilungswunders auf Vermittlung des Kandidaten.