Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht tritt am 16. März 2022 in Krankenhäusern und in der Pflege in Kraft. Damit müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber eine Corona-Impfung oder -Genesung oder eine Kontra-Indikation nachweisen. Die kommunalen Gesundheitsämter können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Gesundheitsbranche ohne diesen Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie verlieren damit ihren Gehaltsanspruch. (epd/16.03.2022)
Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft
![Symbolbild: Corona-Impfung / © insta_photos (shutterstock) Symbolbild: Corona-Impfung / © insta_photos (shutterstock)](/system/files/styles/w21_dmr_theme_stage_xs_1x/private/symbolbild-corona-impfung_0.jpg.avif?itok=zLsPhc9M)
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