Als Dikasterien werden die Zentralbehörden der vatikanischen Kurie bezeichnet. Sie sind vom Papst mit der Leitung der katholischen Kirche beauftragt. Zu ihnen zählen etwa das Staatssekretariat oder die kirchlichen Gerichtshöfe.
Der ansonsten nicht mehr gebräuchliche Begriff vom altgriechischen "dikasterion" (Gericht) stammt aus dem antiken Athen und meinte damals den Areopag zur Aburteilung von Kapitalverbrechen sowie die anderen Blutgerichtshöfe des Stadtstaates. In der europäischen Rechtsgeschichte wurde er für Kollegien von Rechtsgelehrten verwandt, besonders einer Juristischen Fakultät, die auf Ersuchen eines Gerichts Rechtsentscheidungen fällten (Spruchgericht).
Im Königreich Ungarn wurden bis 1848 mehrere Hofbehörden als Dikasterien bezeichnet, in der Schweiz bestimmte Verwaltungsabteilungen. In Koblenz-Ehrenbreitstein und im lippischen Detmold erinnern noch heute erhaltene "Dikasterialgebäude" an den früheren Sitz weltlicher Zentralbehörden.
Das seit den Kurienreformen im 20. Jahrhundert wichtigste vatikanische Dikasterium war unter den vergangenen Päpsten das Staatssekretariat. Es wird vom Kardinalstaatssekretär geleitet, der unter anderem die vatikanische Außenpolitik koordiniert. Die Leiter der bisherigen "Kongregationen" und des höchsten Verwaltungsgerichts ("Apostolische Signatur") werden "Präfekten", die der "Päpstlichen Räte" und der Kommissionen "Präsidenten" genannt.
Die von Papst Franziskus veröffentlichte neue Kurienreform "Praedicate Evangelium" strafft die Zahl der Behörden und ebnet die teils erheblichen Rangunterschiede zwischen ihnen weitgehend ein; sie werden jetzt größtenteils einheitlich als "Dikasterien" bezeichnet. Der Präfekt oder der Präsident leitet das Dikasterium; im Rang folgen ihm der Sekretär und darunter der Subsekretär oder Untersekretär. (kna/21.03.2022)