Die Römische Kurie ist die Gesamtheit der Behörden und Gerichte, die der Papst zum Regieren der Weltkirche nutzt. Dazu gehören das Staatssekretariat, Kongregationen, Gerichtshöfe, Dikasterien und Päpstliche Räte sowie die Kommissionen.
Seit der Kurienreform von 1967 unter Papst Paul VI. hatte das Staatssekretariat eine Vorrangstellung unter den Kurienbehörden. Für neue Aufgaben schuf er weitere Sekretariate und Räte, so für Ökumene, für den Dialog mit Nichtchristen und Nichtglaubenden, für Familie und Laien.
1988 vereinfachte Johannes Paul II. mit der Apostolischen Konstitution "Pastor bonus" die Organisation. Seitdem gab es neben dem Staatssekretariat 9 Kongregationen für zentrale innerkirchliche Belange, 3 Gerichtshöfe und 13 Räte für den Dienst der Kirche in der Welt.
Papst Franziskus nahm sich auf Wunsch der im Konklave 2013 versammelten Kardinäle von Anfang an eine Kurienreform vor. So fasste er mehrere Räte und Kommissionen in "Dikasterien" (altgriech. Gerichtshöfen) zusammen. Es entstand eine Behörde für "den Dienst an der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen", eine für "die Laien, die Familie und das Leben" sowie ein Dikasterium, das die Vatikan-Medien und die Kommunikation bündelt. Alle Räte und Kongregationen wurden zudem in Dikasterien umbenannt.
An der Spitze jedes Dikasteriums steht bislang in der Regel jeweils ein Kardinal oder Erzbischof, denen Sekretäre und Untersekretäre zuarbeiten. Nach der neuen Kurienverfassung "Praedicate Evangelium" können auch Laien in die Leitungspositionen berufen werden; dem Papst ist die Leitung des Dikasteriums für Evangelisierung vorbehalten. (kna/21.03.2022)