Der Religionsunterricht in Deutschland ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz abgesichert. Als ordentliches Lehrfach ist er in den meisten Bundesländern den übrigen Schulfächern gleichgestellt. Schüler können sich aber aus Gewissensgründen abmelden.
Artikel 7 des Grundgesetzes schreibt vor, dass der Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht steht. Die Einrichtung des Religionsunterrichtes ist in der Regel Sache der Länder. Da der Staat aber zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist, bestimmen über die Inhalte meist die Religionsgemeinschaften selbst.
Traditionell wird der christliche Religionsunterricht nach Religionen und Konfessionen getrennt angeboten. In mehreren Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, kooperieren evangelische und katholische Kirche seit einigen Jahren bei der Erteilung. Verantwortlich für den Unterricht ist aber meist weiterhin entweder die eine oder die andere Konfession. In Niedersachsen machen sich die Kirchen derzeit für die Einführung eines grundsätzlich "gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterrichts" stark.
Hamburg geht einen bundesweiten Sonderweg. Dort gibt es bereits seit Jahrzehnten das Modell eines Unterrichts für Schüler aller Konfessionen und Religionen, der zunächst allein von der evangelischen Kirche und seit 2019 auch von Juden, Muslimen und Aleviten gemeinsam verantwortet wird. Die katholische Kirche gab am Donnerstag bekannt, dass sie sich künftig an dem Modell beteiligen will. (kna)