"Die globale Klimakrise, der Ukraine-Krieg und unsere christliche Verantwortung für die Schöpfung zwingen uns zu einer konsequenten Abkehr von den fossilen Brennstoffen Kohle, Erdöl und Erdgas", sagte Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg am Montag. Demnach gilt bis zum 31. Mai 2023, dass Generalsanierung, Austausch und Einbau von Heizungsanlagen mit ausschließlich fossilen Brennstoffen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind.
Bedingungen für Instandsetzungen
Das Bistum genehmige Instandsetzungen und kleinere Maßnahmen an bestehenden Heizungsanlagen nur, wenn der Brennstoffverbrauch deutlich sinke, eine effiziente Nutzung der Immobilie dauerhaft notwendig und sichergestellt sei sowie alternative Heizungskonzepte geprüft und gegebenenfalls umgesetzt worden seien. "Das Bistum Trier will bestehende Klimaschutzziele konsequent fortschreiben und daraus abgeleitete strengere Regelungen erlassen", betonte der Generalvikar.
Zurzeit laufe ein entsprechender Abstimmungsprozess mit den zuständigen Gremien. Bis zu dauerhaft verbindlichen Regelungen sollten keine Tatsachen geschaffen werden, die Bauherren an fossile Brennstoffe binden würden.