Obwohl in Deutschland sowohl katholische als auch evangelische Kirchen leer stehen, ist die Umwidmung katholischer Kirchen komplizierter. Wenn eine katholische Kirche – oder ein anderer heiliger Ort – Weihe oder Segnung verliert, geschieht durch diese Profanierung das Gegenteil der (Kirch-)Weihe. Angeordnet wird eine solche Entwidmung durch ein Dekret des Diözesanbischofs, das im Allgemeinen in einem letzten Gottesdienst verlesen und damit wirksam wird. Damit wird dann das Gotteshaus dauerhaft profanem Gebrauch überlassen.
Das kirchliche Gesetzbuch, der "Codex Iuris Canonici" (CIC), beschreibt diese Verweltlichung von ursprünglich Heiligem: So muss im Abschiedsgottesdienst – dem (nach Möglichkeit) der Ortsbischof vorstehen sollte - das Allerheiligste aus der Kirche getragen und das Ewige Licht gelöscht werden. Die Reliquien sind aus dem Altar zu entnehmen und alle liturgischen Geräte und Einrichtungsgegenstände (von Altar über Ambo, Tabernakel, Beichtstuhl etc.) müssen aus dem Gebäude entfernt und "an einem würdigen Ort aufbewahrt" werden. Sie können aber auch an einem anderen Ort ihrer Bestimmung gemäß weiter verwendet werden.