US-Kommission sieht Religionsfreiheit in Gefahr

Alarm für 15 Länder

Die US-Kommission zur Überprüfung der Religionsfreiheit weltweit bewertet 15 Länder als besonders besorgniserregend. Darunter sind zehn, die das US-Außenministerium bereits Ende 2021 für Verstöße verantwortlich gemacht hatte.

Religionsfreiheit in 15 Ländern besonders besorgniserregend / © Dundanim (shutterstock)
Religionsfreiheit in 15 Ländern besonders besorgniserregend / © Dundanim ( shutterstock )

Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht sind das Myanmar, China, Eritrea, Iran, Nordkorea, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Tadschikistan und Turkmenistan. 

Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit gehört zu den grundlegenden Menschenrechten. In Deutschland heißt es in Artikel 4 des Grundgesetzes: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Die ungestörte Religionsausübung - gleich welcher Konfession - soll ebenfalls gewährleistet sein.

Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. (Open Doors)
Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. ( Open Doors )

Der Bericht zufolge empfiehlt die Aufnahme weiterer zwölf Länder auf eine sogenannte Beobachtungsliste, da sie "schwere Rechtsverletzungen begehen und tolerieren". Darunter sind Algerien, Kuba und Nicaragua. In ihrem vorigen Jahresbericht hatte die Kommission die Zentralafrikanische Republik von der Beobachtungsliste gestrichen, da religiös motivierte Angriffe und Gewalt in 2020 zurückgegangen seien. Dies habe sich aber inzwischen wieder ins Gegenteil verkehrt.

"Besonders besorgniserregend"

Im aktuellen Jahresbericht werden auch nicht-staatliche Organisationen als "besonders besorgniserregend" eingestuft. Darunter sind die Terrorgruppen Boko Haram, der "Islamische Staat in der Großsahara" sowie Dschamaat Nusrat al-Islam wal-Muslimin. 

Die Aufgabe der beim US-Außenministerium angesiedelten USCIRF besteht darin, Fakten zu Verletzungen der freien Religionsausübung weltweit zu dokumentieren. Diese werden dem Präsidenten, dem Außenminister und dem Kongress vorgelegt, verbunden mit politischen Empfehlungen. Die Kommission ist befugt, Untersuchungen in anderen Ländern vorzunehmen und über die Ergebnisse öffentliche Anhörungen abzuhalten. 

Jedes Jahr Ende Mai/Anfang Juni präsentiert sie ihre Ergebnisse in einem Jahresreport. Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Untersuchungszeitraum des Kalenderjahres 2021, in dem wegen der Corona-Pandemie keine Vor-Ort-Besuche stattfanden.

Quelle:
KNA