Neue Regeln für grenzachtenden Umgang im Erzbistum Freiburg

Für schnelles, transparentes Handeln

Um Grenzverletzungen, Missbrauch und Gewalt zu verhindern, hat das Erzbistum Freiburg neue Verhaltensregeln für Pfarrer, Seelsorger sowie für die Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter veröffentlicht. Diese treten ab August in Kraft.

Autor/in:
Anna Mertens
Blick auf das Freiburger Münster / © makasana photo (shutterstock)
Blick auf das Freiburger Münster / © makasana photo ( shutterstock )

Generalvikar Christoph Neubrand setzte die "Erklärung zum grenzachtenden Umgang" zum 1. August in Kraft, wie die Diözese am Mittwoch mitteilte.

Dass damit nun einheitliche Regeln für alle Mitarbeitenden gelten, sei ein "weiterer Meilenstein in unserer Präventionsarbeit", so der Verwaltungschef des Bistums. Alle kirchlich Tätigen müsse das Papier unterschreiben. Verstöße können dienstrechtliche Folgen haben.

Grundgedanke des siebenseitigen Regelwerks ist es, die individuelle Selbstbestimmung und Freiheit zu achten. Gerade in der Seelsorge und geistlichen Begleitung müsse allen bewusst sein, dass es leicht zu Abhängigkeiten und Machtgefälle kommen könne, so die Erklärung. Nötig sei immer ein ausgewogene Balance zwischen Nähe und Distanz.

Erzbistum Freiburg in Zahlen

Das Erzbistum Freiburg ist eines der größten der 27 deutschen Bistümer. Es erstreckt sich über 16.300 Quadratkilometer. Dazu gehören Schwarzwald, Bodensee und Hochrhein, Oberrheinische Tiefebene, Odenwald, die Region Hohenzollern und Taubertal. Zusammen mit der Nachbardiözese Rottenburg-Stuttgart deckt es das Gebiet des Bundeslandes Baden-Württemberg ab.

Im Bistum arbeiten knapp 400 Priester und 600 weitere hauptamtliche Seelsorger: Gemeindereferenten, Pastoralreferenten, Diakone. Hinzu kommen ehrenamtlich Engagierte.

Freiburger Münster / © FooTToo (shutterstock)

Keine sexuellen Beziehungen

Die Erklärung bezieht sich auf die seelsorgliche Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Konkret verpflichten sich alle Mitarbeitenden etwa, keine sexuellen Beziehungen zu "anvertrauten Personen, Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen" zu haben. Unerwünschte Berührungen oder Körperkontakte sind verboten. Übernachtungen in Privatwohnungen von Seelsorgern sollen unterbleiben.

Der Verhaltenskodex enthält auch eine Absage an Gewalt, abfällige Sprache oder verbale Grenzverletzungen. Auch bei Aktivitäten in den Sozialen Medien wird besondere Aufmerksamkeit für mögliche Übergriffe eingefordert.

Ständige Reflexions- und Fehlerkultur

Bei Jugendfreizeiten müssen geschlechtergetrennte Schlaf- und Waschräume garantiert sein. Dabei sollen Seelsorger auch nach Lösungen suchen für Personen, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht zugehörig fühlen.

Das Papier fordert zudem eine ständige Reflexions- und Fehlerkultur und ermutigt bei Hinweisen auf übergriffiges Verhalten zu schnellem und transparentem Handeln. Laut Bistum greift das Regelwerk verschiedene Vorgängerregelungen auf Gemeindeebene und aus dem Bereich Jugendarbeit auf und vereinheitlicht die Regeln.

Quelle:
KNA