Die Caritas begrüßt die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Familienzusammenführung von Migranten. "Es ist gut, dass es hier zu einer eindeutigen rechtlichen Klärung gekommen ist und Deutschland nun verpflichtet ist, die eigenen Regelungen zur Familienzusammenführung anzupassen", sagte Thomas Heek vom Caritasverband für die Diözese Hildesheim am Mittwoch. "Dass Kinder mit ihren Eltern zusammenleben können, sollte eigentlich keine Frage sein", so der Referent für Migration und Integration.
Zusammenführung von Familien
Am Montag hatte der EuGH in zwei Urteilen zu Fällen aus Deutschland die Zusammenführung von Familien gestärkt. In den Entscheidungen ging es zum einen um den Nachzug von Eltern, deren als Flüchtling anerkanntes Kind zwischenzeitlich volljährig geworden war, und um eine syrische Jugendliche, die ihr 18. Lebensjahr vollendete, während das Asylverfahren ihres Vaters in Deutschland noch lief.
Antrag auf Asyl
Nach Auslegung der Richter am EuGH ist für die Frage nach der Minderjährigkeit der Zeitpunkt des Antrags auf Asyl entscheidend und nicht - wie es derzeit Praxis in Deutschland ist - der Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses. Volljährige Kinder können ihren Eltern nur in außergewöhnlichen Härtefällen nach Deutschland folgen, beziehungsweise sie auch nach Deutschland holen.