Der Internationale Gerichtshof hat im Juli den Weg frei gemacht für einen Völkermord-Prozess gegen Myanmar. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen wies eine Beschwerde des Militärregimes des südostasiatischen Landes in allen Punkten zurück. Gambia hatte Myanmar wegen des Völkermordes an der muslimischen Rohingya-Minderheit vor den Gerichtshof gebracht. Vertreter der Militärführung hatten aber erklärt, dass das Gericht nicht zuständig sei.
Wann nun das Hauptverfahren beginnen wird, ist noch nicht festgelegt. Prozesse vor dem Internationalen Gerichtshof können sich über Jahre hinziehen.
Myanmar hatte argumentiert, dass das westafrikanische Gambia nicht als Kläger auftreten dürfe. Es sei in dieser Sache nicht selbst betroffen und fungiere nur als Vertreter der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, die selbst keine Klage einreichen dürfe. Doch das Gericht sah keine rechtliche Grundlage für diese Einwände.
Myanmars Militär soll 2017 Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt haben. Mehr als 700 000 Menschen flohen in das Nachbarland Bangladesch.
Es ist die zweite Niederlage Myanmars vor dem Gericht in diesem Verfahren. Schon vor etwa zwei Jahren hatte das UN-Gericht in einem Zwischenurteil den Klägern recht gegeben und Myanmar zum sofortigen Schutz der Rohingya verpflichtet. Damals hatte noch die damalige Regierungschefin und Friedensnobelpreisträgerin, Aung San Suu Kyi, in Den Haag die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie wurde nach dem Putsch von 2021 inhaftiert. (dpa)