Als Papst Paul VI. 1969 die erste Ausgabe seines reformierten Missale Romanum (Römisches Messbuch) vorgelegt hat, waren darin auch liturgische Aufgaben des Subdiakons beschrieben. Dieser hatte die Lesung aus dem Neuen Testament vorzutragen, half dem Diakon und dem Priester bei der Bereitung des Altars - und er gehörte dem höheren Klerus an. Das sollte mit dem Dokument "Ministeria quaedam", das vor 50 Jahren, am 15. August 1972, veröffentlicht wurde, anders werden. Paul VI. brach mit einer tausendjährigen Tradition und schaffte in der lateinischen Kirche Subdiakone sowie die dem vorangehenden niederen Weihen ab.
Kirchenkonstitution "Lumen gentium"
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hatte in der Kirchenkonstitution "Lumen gentium" das sakramentale, dreigliedrige Weihesakrament entfaltet. Da schien die höhere, aber nicht sakramentale Weihestufe des Subdiakons nicht mehr recht zu passen. Die anderen niederen Weihestufen des Ostiariers (Türhüter), Exorzisten, Lektors und Akolythen waren bereits zuvor nicht mehr von praktischer Relevanz im kirchlichen Leben.
Paul VI. entschied sich daher dazu, den Eintritt in den Klerus an die Diakonatsweihe zu binden. An die Stelle der niederen Weihen traten nun Beauftragungen zum Lektor und Akolyth, durch die in der Folge der Communio-Ekklesiologie auch Laien im gottesdienstlichen Handeln sichtbar werden sollten. Die neuen Dienstämter sollten auf Dauer die Aufgaben erfüllen, die zuvor der Subdiakon im Gottesdienst hatte - aber auf Grundlage der Befähigung aus Taufe und Firmung, nicht als "Ausfluss" des Weihesakraments.
Öffnung für Frauen
Dennoch waren bis zum Motu proprio "Spiritus Domini" von Papst Franziskus (2021) die Dienstämter ausschließlich Männern vorbehalten - und Paul VI. überließ es sogar den Bischofskonferenzen, den Akolythen weiterhin als Subdiakon zu bezeichnen. Auf die alte Tradition der niederen Weihen verweist denn auch die Verpflichtung, dass Kandidaten für die Diakonen- und Priesterweihe zuvor die Beauftragungen erhalten haben müssen. Papst Franziskus griff die Innovation seines Vorgängers in verschiedener Hinsicht auf, vor allem in Sachen "Rolle der Frau" in der Kirche. 2021 öffnete er die "ministeria" dauerhaft für Frauen. Zuvor kamen daher in der Regel die Beauftragungen nur Kandidaten für die Diakonen- und Priesterweihe in Frage.
Kurze Zeit nach der Öffnung der Beauftragungen für Frauen folgte das Dekret "Antiquum ministerium", mit dem der Papst das Dienstamt des Katechisten schaffte - diesmal betont laikal: Kandidaten für das Weihesakrament sollen es nicht empfangen. Papst Pauls Bruch mit der Tradition - und nicht zuletzt den Kirchen des Ostens -, die kirchlichen Dienstämter als "Ausfluss" des Weihesakraments zu sehen, sieht Franziskus als Möglichkeit, Frauen in der Kirche sichtbarer zu machen. Zugleich will er damit den Unterschied zwischen "Weiheämtern" nur für Männer sowie "Nicht-Weihe- oder Laienämtern" für alle klarer gestalten.
Einrichtung des Katecheten-Dienstamtes
Mit der Einrichtung des Katecheten-Dienstamtes hat Franziskus einen offiziellen Rahmen geschaffen und zugleich die Bischofskonferenzen angewiesen, weltweit für potenzielle Kandidaten "den notwendigen Ausbildungsweg sowie Normen und Kriterien für den Zugang" zu erarbeiten. Ob die Ausweitung der "Institutionen" im Leben der Kirche praktische Relevanz gewinnen, wird sich zeigen. Praktisch gibt es in den meisten Ortskirchen schon länger Frauen als Lektorinnen und Kommunionhelferinnen. Katechese liegt in vielen Pfarrgemeinden häufig in der Hand von Frauen.
Mit dem nun geschaffenen liturgischen Rahmen für eine Beauftragung würdigt Franziskus diesen Einsatz. In Deutschland ist die Resonanz auf die Maßnahmen des Papstes bislang eher verhalten. Die Lösung der "Frauenfrage" scheint man sich anders vorzustellen. (KNA, Simon Kajan)