Das Europaparlament hat einheitlichen Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union zugestimmt. Eine große Mehrheit der Abgeordneten sprach sich für ein zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten ausgehandeltes Gesetz aus. Damit ist der Weg nahezu frei dafür, dass die Regeln nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft treten können. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, dies gilt aber als Formsache.
Der Kompromiss legt zwar keine einheitliche Höhe, aber Standards dafür fest, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden können. Zudem müssen EU-Länder Aktionspläne festlegen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt.
Die Bundesregierung begrüßte die vereinbarten Regelungen. Die vom Bundestag beschlossene einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde stehe in Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie. "Insofern wird im Hinblick auf die Mindestlohn-Richtlinie nach vorläufiger Prüfung auch kein Anpassungsbedarf in der deutschen Mindestlohngesetzgebung gesehen", teilte das Arbeitsministerium mit.
Die Europäische Union darf keine konkreten Lohnhöhen vorgeben, sondern nur Leitlinien erlassen. Vor allem nordische Länder hatten das Vorhaben kritisch begleitet. Dort gibt es zwar keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber eine verhältnismäßig hohe Tarifbindung. Die Länder fürchteten, dass die EU sich zu sehr in nationale Angelegenheiten einmischen würde. (dpa/14.09.2022)