Gremium zur Bischofswahl in Paderborn trifft sich erstmals

Anforderungsprofil beraten

Erstmals hat sich im Erzbistum Paderborn das neue Gremium für die künftige Bischofswahl getroffen. Erstmals sollen in einem deutschen Bistum Laien an der Vorauswahl eines neuen Bischofs beteiligt werden.

Hoher Dom zu Paderborn / © Olga Koverninska (shutterstock)
Hoher Dom zu Paderborn / © Olga Koverninska ( shutterstock )

Die neun durch Losentscheid ausgewählten Laien und die fünf von Gremien des Erzbistums entsandten Vertreter kamen vorige Woche mit dem Domkapitel zusammen, wie die Erzdiözese am Mittwoch mitteilte. Gemeinsam hätten die 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über das erforderliche Profil eines künftigen Erzbischofs beraten. Genannt worden seien Teamfähigkeit, Besuchsbereitschaft in den Gemeinden, eine offenes Ohr für alle Menschen, ein wertschätzender Umgang oder Belastbarkeit.

Das Erzbistum hatte nach einer Empfehlung des katholischen Reformprozesses Synodaler Weg angekündigt, Laien an der bevorstehenden Wahl des neuen Erzbischofs zu beteiligen. Es ist damit das erste der 27 deutschen Bistümer, das einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt hat.

Vorschlagsliste wird bei zweitem Treffen erstellt

Die Gruppe aus 14 Katholikinnen und Katholiken, deren Namen veröffentlicht wurden, soll mit den 14 Domkapitularen eine Liste von drei Kandidaten für eine künftige Bischofswahl erarbeiten, die dann an den Vatikan geht. Bei einem zweiten Treffen werde diese Vorschlagsliste anhand der erarbeiteten Kriterien erstellt, hieß es. Bislang kümmerte sich das Domkapitel in Eigenregie um die Vorschläge.

Bei einer Bischofswahl schickt Papst Franziskus dann eine Liste mit drei Namen zurück, die indes nicht auf der Vorschlagsliste stehen müssen. Aus dieser Dreierliste wählt das Domkapitel einen neuen Erzbischof. Ob sich daran auch die Laiengruppe beteiligen darf, ist jedoch unklar.

Preußenkonkordat bestimmt Domkapitel als Wahlgremium

Für eine solche Wahlbeteiligung müsste Papst Franziskus das sogenannte päpstliche Geheimnis auf die Laiengruppe ausweiten, damit sie die Namen auf der Dreierliste erfahren darf. Das Preußenkonkordat – ein auch für das Erzbistum Paderborn verbindlicher Staatskirchenvertrag – bestimmt bislang einzig das Domkapitel als Wahlgremium.

Der amtierende Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker hatte im Juni wenige Tage nach seinem 74. Geburtstag damit relativ früh bekannt gegeben, dass er Papst Franziskus aus Altersgründen seinen Rücktritt angeboten habe. Katholische Bischöfe sind angehalten, in ihrem 75. Lebensjahr den Amtsverzicht anzubieten. Oft tun sie das kurz vor ihrem 75. Geburtstag.

Konkordat

Konkordat (lateinisch für Vereinbarung) nennt man ein völkerrechtliches Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl als oberster Instanz der katholischen Kirche und einem Staat. In den modernen Staatskirchenverträgen zwischen dem Heiligen Stuhl und den deutschen Ländern werden unter anderem Religionsunterricht, Theologische Fakultäten und die Priesterausbildung, die Kirchensteuer, das Verfahren der Bischofsernennungen und die Militärseelsorge geregelt.

80 Jahre Reichskonkordat (KNA)
80 Jahre Reichskonkordat / ( KNA )
Quelle:
KNA