Die Kommission bestimmt unter anderem über Unterrichtsinhalte mit. In dem Verfahren wird das Land vom Schulministerium vertreten.
Laut Gerichtsangaben von Freitag geht die Landesregierung davon aus, dass der Zentralrat nicht die Voraussetzungen erfüllt, um Mitglied des Gremiums zu sein – nämlich "dass die islamische Organisation die Gewähr dafür bietet, eigenständig und staatsunabhängig zu sein und die Verfassungsprinzipien, die Grundrechte der Schüler sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religionsverfassungsrechts des Grundgesetzes zu achten". Der Zentralrat "pflege Verbindungen zu islamischen Organisationen, die verfassungsfeindliche Tendenzen aufwiesen".
"Kommission durch Klage nicht beschädigt"
NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) wollte in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zu dem laufenden Verfahren nicht Stellung beziehen. Die Kommission sieht sie durch die Klage nicht beschädigt. "Wir leben in einem Rechtsstaat", sagte sie. "Da kann man gegen Entscheidungen klagen, egal welcher Art."
Mitglied des Gremiums ist unter anderem der konservative Moscheeverband Ditib, obwohl die Organisation ihre Beteiligung am Vorgängerbeirat nach Spitzel-Vorwürfen gegen einzelne Ditib-Imame ausgesetzt hatte. "Die Ditib ist einer der größten Verbände in Nordrhein-Westfalen", sagte Feller zum erneuten Mitwirken des Verbands. "Es gibt viele türkisch-stämmige Musliminnen und Muslime in unserem Land, die von der Ditib vertreten werden."
Ministerin verteidigt Existenz der Kommission
Die Ministerin verteidigte insgesamt die Existenz der Kommission, ohne die das Land den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts nicht voranbringen könne. Mit allen teilnehmenden Verbänden habe die Landesregierung Verträge geschlossen, dass diese eigenständig und staatsunabhängig seien und die Verfassungsprinzipien achteten.