Vor der Verhandlung zu einer Schmerzensgeld-Klage eines Missbrauchsopfers hat der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki nach eigenen Angaben auf eine Verjährung der entsprechenden Taten verzichtet. Er habe entschieden, sie sogenannte Einrede der
Verjährung in dem Fall nicht zu erheben, teilte das Erzbistum am Montagabend mit. Ein staatliches Gericht solle über die Höhe der Schmerzensgeldforderung für die Taten eines Priesters befinden, der sexuellen Missbrauch begangen habe, hieß es weiter.
"In diesem besonderen Fall hatte ich den Wunsch, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten", wurde Woelki in der Mitteilung zitiert.
Den "beispruchsberechtigten Gremien" sei er "sehr dankbar", dass sie die Entscheidung unterstützten.
Sie wurde nur wenige Stunden vor einer am Dienstag geplanten mündlichen Verhandlung in dem Fall vor dem Kölner Landgericht publik gemacht und ist für diesen sehr relevant. Denn das Thema der Verjährung galt als ein Knackpunkt in dem Verfahren.
In dem Fall fordert ein heute 62-Jähriger, der in den 1970er Jahren nach eigenen Angaben von einem katholischen Priester missbraucht wurde, mehr als 700 000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum. Sein Anwalt sieht das Bistum in der Amtshaftung für das von seinem Mandanten erlittene Leid.
Der Fall ist den Angaben zufolge auch im 2021 veröffentlichten Gutachten des Strafrechtlers Björn Gercke zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen Priester im Erzbistum Köln zu finden.
Die letzte Tat liege 43 Jahre zurück, erläuterte das Erzbistum. Seinerzeit habe eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gegolten. (dpa, DR, 05.12.2022)