Das berichten Medien. Das Gericht soll feststellen, ob eine Schadensersatzpflicht besteht. Strafrechtlich hat der Prozess keine Bedeutung.
Feststellungsklage eingereicht
Die sogenannte Feststellungsklage eingereicht hat ein 38-Jähriger aus Garching an der Alz. Er gibt an, in den 1990er Jahren von dem damaligen dortigen Pfarrer Peter H. sexuell missbraucht worden zu sein. Dieser ist inzwischen laisiert und war Priester des Bistums Essen.
1980 kam er ins Erzbistum München und Freising, nachdem er bereits durch Vorwürfe in seiner Heimatdiözese belastet war. In Oberbayern wurde er weiter als Gemeindeseelsorger eingesetzt, auch nachdem er wegen Missbrauchs Minderjähriger rechtskräftig verurteilt wurde. H. ist ein Sonderband des Münchner Missbrauchsgutachtens gewidmet, das die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl für das Erzbistum München und Freising erstellt und im Januar präsentiert hat.
Klage richtet sich auch gegen Kardinal Wetter
Die Klage richtet sich außer gegen den Ex-Papst gegen den mutmaßlichen Täter, den früheren Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie das Erzbistum München und Freising.
Bis 24. Januar läuft für Benedikt XVI. die Frist zur Klageerwiderung. Seine Verteidigungsbereitschaft hat er dem Gericht bereits angezeigt. Bis 13. Januar haben die Parteien Zeit, sich zum vorgeschlagenen Verhandlungstermin zu äußern.