Brief aus dem Vatikan an die deutsche Bischofskonferenz

Briefe schreiben (Symbolbild) / © Nikateos (shutterstock)
Briefe schreiben (Symbolbild) / © Nikateos ( shutterstock )

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat auf ihrer Internetseite den Brief aus dem vatikanischen Staatssekretariat an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, veröffentlicht. In dem Brief mit Datum vom 16. Januar 2023 erteilen Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und die Kurienkardinäle Luis Ladaria und Marc Ouellet dem "Synodalen Rat" eine Absage. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) dokumentiert den Wortlaut des Briefes in Auszügen:

 

Staatssekretariat

Aus dem Vatikan, am 16. Januar 2023

N. 2825/SdS/2023

 

Exzellenz, sehr geehrter Herr Bischof,

der Brief vom 21. Dezember 2022, den Seine Eminenz der Erzbischof von Köln und die hochwürdigsten Bischöfe von Eichstätt, Augsburg, Passau und Regensburg an die Unterzeichnenden, den Kardinalstaatssekretär sowie die Präfekten der Dikasterien für die Glaubenslehre und für die Bischöfe (in Kopie), gerichtet haben, erfordert, das Thema des Synodalen Weges der Kirche in Deutschland erneut aufzugreifen, das bereits Gegenstand des interdikasteriellen Treffens während des Ad-Limina-Besuchs des deutschen Episkopats am 18. November war.

(...)

Wir wenden uns nun an Sie, Exzellenz, in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, weil die von Ihren Mitbrüdern aufgeworfenen Fragen nicht nur sie, sondern alle Mitglieder derselben Konferenz betreffen. Daher bitten wir Sie höflich, diesen Brief bis zum 23. Januar allen Mitgliedern der Bischofskonferenz zur Kenntnis zu bringen.

(...)

Dieses Schreiben beabsichtigt, die beiden Fragen zu beantworten, welche die oben genannten Bischöfe im Zusammenhang mit der von der Synodalversammlung am 10. September 2022 beschlossenen Einrichtung eines "Synodalen Rates" gestellt haben.

Dieser Rat, der sich "entsprechend der Proportionen der Synodalversammlung" zusammensetzt, ist als "Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft" vorgesehen, welches "Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung" treffen soll. Zur Vorbereitung wurde ein "Synodaler Ausschuss" eingesetzt, der aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 bereits ernannten Mitgliedern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und weiteren 20 Mitgliedern besteht, die vom Synodalen weg auf seiner nächsten Synodalversammlung gewählt werden sollen. Dieser "Synodale Ausschuss" sollte seine Arbeit im Verlauf dieses Jahres aufnehmen.

In diesem Zusammenhang fragen die fünf unterzeichnenden Erzbischöfe und Bischöfe: "Muss ich am 'Synodalen Ausschuss' teilnehmen, weil die Synodalversammlung dies so beschlossen hat?" "Darf ich daran teilnehmen?", hat doch der Heilige Stuhl ausdrücklich erklärt: Der Synodale Weg "ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten", was "eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche" darstellen würde (Erklärung vom 21. Juli 2022). Gemäß dieser Erklärung - deren Inhalt wir hier bestätigen - sind die Bischöfe nicht verpflichtet, sich an der Arbeit des "Synodalen Ausschusses" zu beteiligen, dessen Hauptzweck die Vorbereitung des "Synodalen Rates" bis zum Jahr 2026 ist.

Der nicht verpflichtende Charakter der Teilnahme an der Arbeit des "Synodalen Ausschusses" wird bereits durch die Satzung des Synodalen Weges erfasst, welche in Artikel 11, (5) festlegt, dass seine "Beschlüsse" die Autorität der Bischofskonferenz nicht einschränken können und für die einzelnen Bischöfe nicht bindend sind.

Der "Synodale Rat" würde dann eine neue Leitungsstruktur der Kirche in Deutschland bilden, die - auf Grundlage des auf der Webseite www.synodaler-weg.de veröffentlichten Handlungstextes "Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland" - sich über die Autorität der Deutschen Bischofskonferenz zu stellen und diese faktisch zu ersetzen scheint.

Darüber hinaus scheint sich ein etwaiger "Synodaler Rat der Diözese", der im Handlungstext "Gemeinsam beraten und entscheiden" vorgesehen ist und bereits in erster Lesung angenommen wurde - und somit in der nächsten Synodalversammlung oder im "Synodalen Ausschuss" endgültig verabschiedet werden könnte - über die Autorität des einzelnen Bischofs innerhalb seiner Diözese zu stellen.

Die gewichtigste lehrmäßige Sorge, die sich bereits jetzt auf dem Weg hin zur Kodifizierung dieser neuen Rechtsinstitute zeigt, mit denen sich die Kirche in Deutschland ausstatten will, betrifft die Sendung des Bischofs, wie sie in Nr. 21 der Dogmatischen Konstitution Lumen Gentium dargelegt wird: "Die Heilige Synode lehrt aber, dass durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird. Sie heißt ja auch im liturgischen Brauch der Kirche wie in den Worten der heiligen Väter das Hohepriestertum, die Ganzheit des heiligen Dienstamtes. Die Bischofsweihe überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter der Lehre und der Leitung, die jedoch ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums ausgeübt werden können."

(...)

Diese Sorge beruht auf dem ersten der Hauptmerkmale, das für diesen geplanten "Synodalen Rat" vorgesehen ist, nämlich, dass seine Zusammensetzung sich analog zu der der bestehenden Synodalversammlung gestalten soll.

Über die Entscheidung hinaus, welche die einzelnen Bischöfe im Hinblick auf eine eventuelle Teilnahme am "Synodalen Ausschuss" treffen werden, und im Sinne der obigen Überlegungen möchten wir klarstellen, dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den "Synodalen Rat" auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten.

Der Heilige Vater hat vorliegendes Schreiben in forma specifica approbiert und dessen Übermittlung angeordnet. Wir bringen die Hoffnung zum Ausdruck, dass die von Papst Franziskus im Jahr 2019 gegebene Orientierung als Leitfaden für den Synodalen Weg angenommen wird und dass dieser in die universale Synode zur Synodalität einfließen kann.

(...)

So verbleiben wir mit brüderlichen Grüßen an Sie und durch Sie an alle Mitbrüder im Bischofsamt, an die Priester und Ordensleute sowie an die gläubigen Laien.

 

Pietro Kardinal Parolin Staatssekretär

Luis Francisco Kardinal Ladaria Ferrer SJ Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre

Marc Kardinal Ouellet Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe